Hirten- und Heimatmuseum

Baschtlehaus Ebenhofen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.hirtenmuseum.de

Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nach einer vorgenommenen Selbstbewertung bislang nicht barrierefrei und daher nicht mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) vereinbar. Derzeit sind ein Audit, redaktionelle Überarbeitungen und ein technischer Relaunch in Planung, so dass die Seite bis Ende 2024 vollständig mit der BayEGovV vereinbar sein wird.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.01.2022 auf der Grundlage einer Selbstbewertung (siehe Artikel 3 Absatz 1 (1)
a) des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission) erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 09.05.2022 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@hirtenmuseum.de.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Hirten- und Heimatmuseum Baschtlehaus Ebenhofen

Anschrift: Schwabenstraße 20, 87640 Ebenhofen
E-Mail:     info@hirtenmuseum.de
Tel.            08342 42284
Fax:

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie hier die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html